AGB
1.
Allgemeines
Bei unseren Veranstaltungen setzen wir ein angemessenes Maß an Kooperation und
Teamgeist voraus sowie eine grundsätzlich positive Einstellung zu unserer Art
der Freizeitgestaltung. Es wird – wenn nicht anders angegeben – eine
durchschnittliche und altersgemäße Gesundheit und Belastbarkeit vorausgesetzt.
Im Interesse der Sicherheit aller Teilnehmer müssen Sie den Anweisungen der
Veranstaltungsleiter/Guides jederzeit Folge zu leisten. Die Durchführung wird
garantiert, wie in unserem Programm beschrieben, jedoch unter Berücksichtigung
der für solche Natur- und Aktiv-Events zutreffenden Einschränkungen und
Unwägbarkeiten. Für selbst und fremd verschuldete Gefährdungen wird keine
Haftung übernommen. Der Abschluss entsprechender Versicherungen (Kranken-,
Unfall-, Haftpflichtversicherung etc.) wird daher empfohlen. Programmänderungen
und Änderungen des Tourenverlaufs, sofern der Charakter der Veranstaltung nicht
wesentlichen Schaden nimmt, bleiben vorbehalten.
Minderjährige können nur in Begleitung ihrer Eltern bzw. eines gesetzlichen
Vertreters (Sorgeberechtigen) an unseren Veranstaltungen teilnehmen
(gegebenenfalls ist uns eine ausgefüllte und unterschriebene
„Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten“ vorzulegen).
2. Abschluss eines Vertrages
Sie können Ihre Veranstaltungen persönlich, telefonisch, per Fax, online oder
schriftlich buchen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des
Vertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung werden unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen anerkannt. Der Vertrag kommt durch
Annahme in Form unserer Auftragsbestätigung und/oder Rechnung zustande, die wir
Ihnen unverzüglich zusenden. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung und/oder
Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, weil wir Ihnen z. B. Ihren Buchungswunsch
nicht erfüllen konnten, legen wir Ihnen ein neues Angebot vor, an das wir 10
Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes
zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch
durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann. Erfolgt von Ihrer Seite keine
Reaktion, gilt die Abweichung als akzeptiert.
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung
aufgeführten Teilnehmer (Gruppe), für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende
wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Diese Vertretungsvollmacht gilt
ebenso für minderjährige Teilnehmer innerhalb der angemeldeten Gruppe. Die
Vertretungsvollmacht erstreckt sich auch auf Weiterverkäufer oder Vermittler
unserer Angebote. Mit Firmen, Vereinen (sog. Juristischen Personen) gehen wir
nur einen Vertrag ein, wenn ein Vertragspartner als körperliche Person eindeutig
benannt ist und sie die Vertretungsvollmacht übernimmt.
Eine Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des
Veranstaltungspreises. Wir prüfen nicht, ob Sie sinnvolle Bestellungen tätigen,
wie beispielsweise zwei Gutscheine zur gleichen Zeit auf denselben Namen u.ä. 3.
Gutscheine
a) Der Gutschein berechtigt Sie oder eine beliebig andere (geeignete)
Person zur Durchführung der gebuchten Veranstaltung. Die
Teilnahmevoraussetzungen, die für die jeweilige Veranstaltung erforderlich sind,
müssen beachtet werden. Es gelten dafür der in der Rechnung/auf dem Gutschein
vorgesehene Preis und die bei der Buchung ersichtlichen Bedingungen.
Der angebotene Preis für Gutscheine ist bindend.
b) Gutscheine erlangen erst nach vollständiger Bezahlung Gültigkeit.
Die Gültigkeitsdauer der Gutscheine beträgt 12 Monate ab Ausstellungsdatum
(Erwerb). Sie steht in Abhängigkeit zu den Laufzeitintervallen unserer Verträge
mit den Erlebnispartnern und möglicher Leistungsänderungen. Wir tragen das
Risiko von Preissteigerungen im Laufe des Gültigkeitszeitraums. Eine
Verlängerung der Gültigkeitszeiträume ist deshalb nicht möglich.
c) Ein Gutschein kann nach Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von €
15,- (zzgl. Versandkosten) in einen Gutschein für eine andere Veranstaltung
umgetauscht werden, solange der Gutschein-Inhaber noch keine Terminabstimmung
mit uns vorgenommen hat. Sollte die andere Veranstaltung teurer sein als die
ursprünglich gebuchte, ist der entsprechende Differenzbetrag zusätzlich zur
Bearbeitungsgebühr vor Umtausch an uns zu entrichten. Sollte die Veranstaltung
billiger sein, als die ursprünglich gebuchte, wird der entsprechende
Differenzbetrag nicht zurück- oder ausbezahlt. Der Akzeptanzzeitraum von
umgetauschten Gutscheinen bleibt identisch mit demjenigen des zuerst erworbenen
Gutscheins.
Bei Verlust oder Diebstahl von Gutscheinen übernehmen wir keine Haftung für eine
möglicherweise unrechtmäßige Einlösung eines Gutscheins.
4. Leistung- und Leistungsänderung
Den Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie unseren
Leistungsbeschreibungen. Sonderwünsche und Nebenabreden sind nur dann gültig,
wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Versicherungen sind in unseren
Leistungen nicht enthalten. Wir behalten uns vor, aus sachlich berechtigten,
erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Leistung zu
erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.
Änderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht
wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die
Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Buchung nicht
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit
die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir verpflichten uns, Sie
über Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen
Leistungsänderung werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung bzw. einen
kostenlosen Rücktritt anbieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach
Erklärung einer Leistungsänderung geltend zu machen. Abweichungen der einzelnen
Veranstaltungsinhalte und Leistungen sind gestattet, sofern die Abweichung nicht
erheblich sind oder wenn sie von der Mehrzahl der Teilnehmer gewünscht oder
pädagogisch sinnvoll erscheinen. Treten Sie eine gebuchte/terminierte
Veranstaltung nicht an oder nehmen einzelne Leistungen aus durch den Vertrag
nicht zu vertretenen Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf
Erstattung des ganzen Preises oder auf anteilige Rückerstattung.
5. Unterkunft & Verpflegung, An- und Abreise
In unseren Leistungen sind Unterkunft, Verpflegung und An- und Abreise
grundsätzlich nicht inbegriffen, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart.
Wir bitten Sie daher, notwendige Reservierungen selbst vorzunehmen. Wir beraten
Sie auf Wunsch gerne hinsichtlich der Unterkunftsmöglichkeiten im Sauerland.
6. Beschreibungen der Veranstaltungen
Wir sind ständig bemüht, die auf unserer Website präsentierten und angebotenen
Veranstaltungen korrekt und möglichst genau zu beschreiben. Die Inhalte dienen
der Beschreibung von Abläufen einer Veranstaltung und können Änderungen
unterliegen. Wir bemühen uns um fortlaufende Aktualisierung der Beschreibungen
auf unserer Website, schließen jedoch für die Richtigkeit und Vollständigkeit
von Angaben Dritter jede eigene Verantwortung aus.
Wir behalten uns vor, Inhalte unserer Website jederzeit ohne Ankündigung zu
ändern.
Die verwendeten Fotografien, Abbildungen zu den Veranstaltungen dienen der
allgemeinen Beschreibung. Solche Fotos/Abbildungen von z. B. Aktionen,
Situationen, Personen, Orte u. a. sind unverbindlich und können variieren. Die
Angaben hinsichtlich Zeit und Dauer der angebotenen Veranstaltungen dienen
lediglich als Anhaltspunkte. Die Veranstaltungen können eventuell in Gruppen
zusammen und mit anderen Teilnehmern absolviert werden. Wartezeiten können nicht
ausgeschlossen werden. Die auf unserer Website angegeben Zeiten und die Dauer
können variieren und sind daher unverbindlich.
7. Verleih von Ausrüstungsgegenständen
Sie haben die geliehene Ausrüstung/Equipment sorgsam zu behandeln und alle für
die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.
Soweit wir Ihnen Ausrüstungsgegenstände/Equipment (wie z. B. Mountainbike,
Schneeschuhe etc.) kostenlos oder gegen Gebühr leihen, haben Sie für
vorsätzlich, fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführte Sachbeschädigung,
Materialverlust oder sonstige Beeinträchtigung einzustehen. Wir werden sämtliche
Kosten für Ausfall, Reparatur bzw. Wiederbeschaffung an Sie weiterbelasten.
Für unsere Ersatzansprüche legen wir den jeweiligen Wiederbeschaffungswert bzw.
für den Ausfall die Mietkosten zugrunde. Dies gilt auch bei unsachgemäßen Umgang
mit der zur Verfügung gestellten Ausrüstung im Bereich von Schulklassen- und
Jugendangeboten. Hier haftet der/die Erziehungsberechtigte für Beschädigungen
oder Verluste.
Sie sind nicht berechtigt, die Ihnen geliehenen Ausrüstungsgegenstände/Equipment
oder sonstige für die Zeit der Veranstaltung überlassene Gegenstände jeglicher
Art ohne unsere Zustimmung Dritten zu überlassen. Sie sind für die Einhaltung
der Abhol- und Rückgabezeiten verantwortlich. Für eine nicht termingerechte
Verfügungsstellung der
Ausrüstung/Equipment durch äußere Umstände übernimmt AB keinerlei Haftung. Das
Geltendmachen von daraus abgeleiteten Schadensersatzansprüchen durch den Kunden
ist in jedem Fall ausgeschlossen.
8. Verfügbarkeit
Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen hängt von deren Verfügbarkeit ab.
Informationen zur generellen Verfügbarkeit (z.B. Ort/Region, Saison, Wochenende,
Tag, Tageszeit oder begrenzte Teilnehmerzahlen) finden Sie in den einzelnen
Veranstaltungsbeschreibungen. Den endgültigen Termin stimmen Sie i. d. R. selbst
mit uns ab. Die Buchung ist rechtzeitig vorzunehmen. Für Ferien- oder
Wochenendzeiten ist eine längere Vorlaufzeit empfehlenswert. Wir empfehlen,
keine Reise- und Unterkunftsbuchungen vorzunehmen, solange Sie keine
verbindliche Buchungs-/Terminbestätigung durch uns erhalten haben. Bitte bringen
Sie zu Ihrer Veranstaltung gegebenenfalls den von uns oder unseren Partnern
zugesandten Gutschein mit.
9. Witterungsbedingte und persönliche Voraussetzungen für die Teilnahme an einer
Veranstaltungen
a) Die Teilnahme an einem Outdoor-Sporterlebnis unterliegt den
Witterungseinflüssen. Wenn die Teilnahme an einer Veranstaltung von bestimmten
Witterungsbedingungen abhängig ist, informieren wir Sie darüber in unseren
Veranstaltungsbeschreibungen. Es kann nötig sein, die Witterungsverhältnisse
kurz vor oder am Tag der Teilnahme bei uns abzufragen. Diese Informationen sind
von Ihnen (Käufer/Teilnehmer) direkt bei uns einzuholen. Sollte die
Veranstaltung aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht durchführbar sein,
können Sie den Termin zur Teilnahme an der Veranstaltung bei uns umbuchen. Wir
kommen in solchen Fällen jedoch nicht für Aufwendungen oder Schäden auf, die
Ihnen in Zusammenhang mit der versuchten oder erneuten Inanspruchnahme der
Leistung entstanden sind (z.B. Anfahrtskosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub,
etc.)
b) Die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen setzt ein Mindestmass an
persönlicher Eignung (z.B. Größe, Gewicht, Alter, Gesundheitszustand (gewisse
Kondition) etc.) sowie eine entsprechende Ausrüstung voraus (Wir behalten uns
vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen.
Beanstandete Gegenstände, die die Sicherheit des Teilnehmers oder der Gruppe
gefährden und/oder den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr
entsprechen, dürfen nicht verwendet werden und führen gegebenenfalls zum
Ausschluss des Teilnehmers an der Veranstaltung).
Die Voraussetzungen zur Teilnahme ergeben sich aus den Beschreibungen der
jeweiligen Veranstaltung auf unserer Website sowie aus unseren
Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen. Nach erfolgter Buchung sind Sie dafür
verantwortlich, dass Sie bzw. die entsprechende Person, die an der bestimmten
Veranstaltung teilnehmen soll, die Mindestvoraussetzungen erfüllt. Eine
Rückerstattung des Buchungspreises ist im Falle der Nichterfüllung der
Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen.
10. Preise und Preisänderung
Alle angegebenen Preise für Veranstaltungen / Dienstleistungen sind Endpreise
und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir behalten uns
vor, sofern zwischen Preisbestätigung und Veranstaltungstermin mehr als 12
Monate liegen, die ausgeschriebenen und vertraglich festgelegten Preise
nachträglich zu ändern, soweit dies aus wichtigen, bei Vertragsabschluss nicht
vorhersehbaren Gründen notwendig wird. Wir müssen Sie hierbei bis 3 Wochen vor
Durchführung der Veranstaltung in Kenntnis setzen; danach ist eine Preiserhöhung
nicht mehr zulässig. Bei Preiserhöhungen von um mehr als 10 Prozent sind Sie
berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten.
11. Bezahlung
Beim Kauf bzw. bei der Buchung einer Veranstaltung/Event ist die Zahlung sofort
fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Touren sind
rechtzeitig, in jedem Fall vor Beginn/Durchführung zu überweisen bzw. bar zu
bezahlen. Touren mit Übernachtung müssen im Voraus bezahlt werden: Mit Zugang
der Rechnung ist der ganze Tourenpreis innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der
Rechnung fällig, spätestens jedoch 4 Wochen vor Tourbeginn. Gutscheine sind –
soweit nichts anderes vereinbart – innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur
Zahlung fällig und erlangen erst nach vollständiger Bezahlung Gültigkeit.
Maßgebend ist jeweils der Zahlungseingang
auf unserem Konto. Für die Erstellung von Gutscheinen erheben eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80 % des Gutschein-Wertes, sollte die Rechnung
trotz Mahnung nicht innerhalb gesetzter Frist beglichen werden. Ohne
rechtzeitige Bezahlung des vollen Preises besteht kein Anspruch auf Erbringung
der Leistung. Wird der Preis trotz Mahnung nicht innerhalb gesetzter Frist
bezahlt, so können wir die Durchführung des Vertrages ablehnen und Ihnen die
Rücktrittskosten gemäß Punkt 8 belasten. Die Zahlungen sind für uns
grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt vor allem für von Ihnen aus dem
Ausland veranlasste Zahlungen, bei denen Sie Ihr Kontoinstitut anweisen, dass
Sie alle Transaktionsgebühren selbst übernehmen.
12. Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
Sie können jederzeit vor Beginn durch eine schriftliche Erklärung von der
gebuchten Leistung zurücktreten. Dieser Vertragsrücktritt (Stornierung) kann nur
durch die im Vertrag als Vertragspartner benannte Person erfolgen. Bei einer
Vertragskündigung bzw. Stornierung durch den Vertragspartner ist der Zeitpunkt
des nachweislichen Eingangsdatums der Stornierung bei uns maßgeblich. Wir können
eine Entschädigung in Form eines pauschalierten Anteils des Preises verlangen,
der sich wie folgt ergibt:
Rücktritt von der Veranstaltungen - Stornierungsgebühren
vom 29. bis 18. Tag vor Beginn: 20 %
vom 17. bis 10. Tag vor Beginn: 50 %
vom 9. bis 6. Tag vor Beginn: 75 %
vom 5. bis zum vorletzten Tag: 90 %;
Treten Sie am Tag vor der Veranstaltung zurück oder treten nicht zu der
Veranstaltung an, behalten wir Anspruch auf den vollen Preis. Ein Recht auf
Vertragsrücktritt besteht nicht, wenn ein Gutschein bereits eingelöst wurde.
Eine Absage seitens des Kunden aus wetterbedingten Gründen ist grundsätzlich
nicht möglich. Treten einzelne Teilnehmer einer Gruppe vom Vertrag zurück, so
hat diese Vertragsänderung ebenfalls in schriftlicher Form durch den die
Vertretungsvollmacht ausübenden Vertragspartner zu erfolgen. Für die Teilnehmer,
welche aus dem Vertrag ausscheiden, gelten die gleichen Prozentsätze der o. g.
Stornierungsgebühren, berechnet auf den Einzelteilnehmer. Erreicht in diesem
Fall die Anzahl der verbleibenden Personen einer Gruppe nicht mehr die zuvor im
Vertrag vereinbarte Teilnehmerzahl für einen bestimmten, der Gruppenstärke
entsprechenden Preis, so erfolgt eine entsprechende Höherstufung der Gruppe
gemäß unserer Preislisten bzw. unserer Angebote. Wir empfehlen ggf. den
Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung; diese Versicherung sollte
unmittelbar mit Abschluss des Vertrages abgeschlossen werden.
Umbuchungen (Änderung des Veranstaltungstermins etc.), die auf Ihren Wunsch nach
Abschluss des Vertrages erfolgen, gelten als Rücktritt mit nachfolgender
Neuanmeldung. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügig Kosten
verursachen. Wir entsprechen Ihren Änderungen vorbehaltlich Verfügbarkeit und
Durchführbarkeit. Es steht in unserem Ermessen einen Ersatz für entstandene
Mehrkosten zu erheben, nehmen Sie nach der Buchung der Veranstaltung Änderungen
vor. Der Teilnehmer kann sich zu Beginn, zur Durchführung der Veranstaltung
durch einen Dritten ersetzen lassen. Sofern die dritte Person den besonderen
Anforderungen der Veranstaltung nicht genügt, können wir dem Wechsel der Person
widersprechen. Widersprechen wir nicht, so tritt die dritte Person statt des
ursprünglichen Teilnehmers in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ein. Die
dritte Person haftet bei Eintritt neben dem Teilnehmer als Gesamtschuldner für
den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, zum genannten Ort und Zeitpunkt
bereit zu stehen. Tritt er nicht vereinbarungsgemäß an, so hat er keinen
Anspruch auf Rückerstattung des Preises. Für Veranstaltungen, die von unseren
Standardprogrammen abweichen, und einen erheblichen Mehraufwand in der Planung
und Vorbereitung darstellen, behalten wir uns eine Entschädigung bis max. 50 %
bei Rücktritt von der Buchung vor. Dies gilt unabhängig von der oben
aufgeführten Gliederung. Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Teilnehmers der
Veranstaltung, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte – auch an Ehegatten –
ist ausgeschlossen.
13. Nichteinlösen von Gutscheinen, Kündigung
Durch den Kauf eines Gutscheines erwerben Sie das Recht zur Inanspruchnahme
einer bestimmen Leistung (Veranstaltung) bei uns innerhalb eines bestimmten
Zeitraumes. Die Gutscheine sind übertragbar und können von einer beliebigen
(jedoch für die Veranstaltung geeigneten) Person eingelöst werden. Sollte ein
Gutschein im Gültigkeitszeitraum von der bestimmten Person nicht eingelöst
werden können, obliegt es dem Käufer oder der bestimmten Person, den Gutschein
anderweitig zu verwerten (z.B. Vergabe an andere geeignete Person). Eine
Stornierung bzw. ein Rücktritt vom Vertrag mit uns ist ausgeschlossen. Bei
Nichtteilnahme an einer Veranstaltung innerhalb des Gültigkeitszeitraumes
verfällt die gezahlte Vergütung.
Ist ein Termin zur Durchführung der Veranstaltung des Erlebnisses vereinbart und
erscheint der Teilnehmer nicht, verfällt der Gutschein ersatzlos. Der Teilnehmer
hat Terminverschiebungen rechtzeitig mit uns abzustimmen und sich über Gebühren
zu erkundigen, die im Falle von Terminverschiebungen oder kurzfristigen Absagen
eventuell anfallen können. Entsprechende Regelungen sind Sache zwischen dem
Teilnehmer (Gutscheininhaber) und uns. Werden solche Gebühren fällig, sind sie
vom Teilnehmer direkt an uns zu entrichten.
14. Rücktritt bzw. Stornierung der Veranstaltung durch den Veranstalter
Wir kündigen bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Wir sind verpflichtet, Sie hiervon in
Kenntnis zu setzen; Sie erhalten den bereits bezahlten Veranstaltungspreis
gegebenenfalls unter Einbehaltung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von max.
10 % unverzüglich zurück. Das Rücktrittsrecht besteht auch, wenn wir Ihnen nach
Ausschöpfen aller Möglichkeiten ein vergleichbares Angebot unterbreitet haben,
und Sie davon keinen Gebrauch machen.
Wir haben das Recht, bis zum Beginn und noch während einer bereits begonnen
Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Umstände es erfordern und
z.B. durch Unwetterbilden (Gewitter, Hochwasser, Lawinengefahr etc.) Gefahr für
die Teilnehmer einer Aktion besteht. Wir können das Rücktrittsrecht auch in
Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung durch nicht vorhersehbare
außergewöhnliche Umstände erheblich beschwert, gefährdet oder beeinträchtigt
werden, wie z.B. durch plötzliche Erkrankung der Veranstaltungsleiters usw. In
solchen Fällen wird Ihnen der gesamte, bereits bezahlte Preis vollständig gut
geschrieben und ein Ersatztermin vereinbart.
Bei unwahren Angaben bei der Anmeldung/Buchung können wir ebenfalls ohne
Kostenrückerstattung vom Vertrag zurücktreten. Dies trifft auch bei falschen
Angaben im Vertrag zu – insbesondere bei der Anmeldung von Gruppen und noch
nicht volljährigen Teilnehmern. Wir haben außerdem das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn fällige Zahlungen unrichtig, nicht oder verspätet
entsprechend den Angaben in der Rechnung/Vertrag geleistet werden bzw. nicht als
Bezahlung des Preises eingehen. Gegebenenfalls wirksam werdende
Stornierungsgebühren werden von uns erhoben.
15. Vertragskündigung / Ausschluss von Veranstaltungen
Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung
der Veranstaltung ungeachtet der Abmahnung unserer Veranstaltungsleiter/Guides
nachhaltig stört, die Sicherheit der Teilnehmer gefährdet oder wenn er sich in
solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir auch den Anspruch auf den
bereits bezahlten Veranstaltungspreis des Teilnehmers oder der Gruppe; ersparte
Aufwendungen werden jedoch aufgerechnet. Der Veranstaltungsleiter/Guide ist
ebenfalls befugt über die Untauglichkeit (z.B. Trunkenheit, Drogen,
Medikamenteneinnahme) von Teilnehmern und deren verwendete Ausrüstung (siehe
Punkt 9) zu entscheiden und diese von der Veranstaltung auszuschließen. In
diesen Fällen hat der Teilnehmer kein Recht auf Rückerstattung des Preises. Bei
vom Teilnehmer vorsätzlich, fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführten
Sachbeschädigungen oder Materialverlusten werden sämtliche Kosten für Ausfall,
Reparatur bzw. Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei
unsachgemäßen Umgang mit der zur Verfügung gestellten Ausrüstung im Bereich von
Schulklassen-und Jugendangeboten. Hier haftet der/die Erziehungsberechtigte für
Beschädigungen oder Verluste.
16. Kündigung infolge höherer Gewalt
Höhere Gewalt, Kriege, Havarien, Naturkatastrophen oder gleichwichtige Situation
berechtigen beide Seiten zur Kündigung. Wenn besondere Ereignisse wie
Hochwasser, Sturm, Umweltkatastrophen usw. einen sicheren Verlauf der
Veranstaltung nicht zulassen oder behördliche Anweisungen dies verlangen würden,
können wir bis zur letzten Minute vom Vertrag zurücktreten.
Bei Kündigung vor Beginn aus vorgenannten Gründen, erhalten Sie den gezahlten
Preis unverzüglich zurück, ein darüber hinaus gehender Anspruch besteht nicht.
Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn einer Veranstaltung, kann der
Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Falle werden wir die
infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der
Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung
der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Bedingt ein Unfall, eine Verletzung oder eine plötzlich auftretende
Krankheit bei einem oder mehrerer Teilnehmer eine Abweichung vom geplanten
Tourenverlauf, so haben Maßnahmen der Ersten Hilfe und der Bergung / ärztliche
Versorgung Vorrang vor dem geplanten Ablauf der Veranstaltung
17. Ihre Mitwirkungspflicht und Anerkennung von Ansprüchen
Sie sind verpflichtet, bei etwa auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken,
etwaige Schäden zu vermeiden und gering zu halten. Insbesondere müssen Sie
etwaige Beanstandungen uns unverzüglich mitteilen. Wir werden uns bei
berechtigten Beanstandungen bemühen, umgehend für Abhilfe zu sorgen. Sofern Sie
es unterlassen haben, uns auf bestehende Leistungsstörungen hinzuweisen, denen
man hätte abhelfen können, verlieren Sie jeden Anspruch auf Minderung. Die
Veranstaltungsleiter/Guide ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Wirksame
Anerkennung kann ausschließlich der Inhaber von Aktiv Kuh vornehmen.
18. Haftungsausschluss
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzung sowie aus Delikt ist auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht, soweit es sich bei
Schäden um die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und Ansprüchen wegen
der Verletzung von Kardinalspflichten sowie Ersatz von Verzugsschäden handelt (§
286 BGB).
Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist,
verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der
Entstehung des Anspruchs. Bei fachspezifischen Veranstaltungsinhalten obliegt
dem Betreuerpersonal der Gruppe die allgemeine Aufsichtspflicht, die
fachspezifische Erbringung der Sicherheitsnormen obliegt dem
Veranstaltungsleiter/Guide während der entsprechenden Situation. Die Teilnehmer
müssen selbst oder über Erziehungsberechtigte versichert sein (Unfall/Kranken
etc.). Wir behalten uns vor, den Versicherungsschutz als
Bedingung für die Teilnahme zu machen. Wir übernehmen keinerlei Haftung bei vom
Teilnehmer selbst verschuldeten oder (fahrlässig, vorsätzlich) herbeigeführten
Unfällen oder Verletzungen außerhalb der Grenzen einer bestehenden
Betriebshaftpflichtversicherung. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, das viele
der Veranstaltungsinhalte (Übungen, Touren, Aktionen und Bestandteile davon) -
ein erhöhtes, potentielles Gefahrenrisiko (Erkrankungs- Unfall- und
Verletzungsrisiko) beinhalten. Die Teilnahme an Inhalten, die ein potentielles
Gefahrenrisiko enthalten, ist jedem Teilnehmer freigestellt und erfolgt bei
Teilnahme auf freiwilliger Basis. Es ist die Aufgabe aller Teilnehmer jederzeit
die Sicherheit zu maximieren und evtl. erkannte Sicherheitsmängel sofort dem
Veranstaltungsleiter/Guide zu melden. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen
des Veranstaltungsleiter/Guide sind bindend, ausdrücklich wird darauf
hingewiesen, dass bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen bei
Sicherheitsforderungen der Teilnehmer bzw. die betreffenden Mitglieder einer
Gruppe von der Veranstaltung/von der Aktion ausgeschlossen werden können und wir
keinerlei Haftung für alle
damit verbundenen Modalitäten übernehmen. Wir behalten in diesen Fälle unseren
Vergütungsanspruch. Sämtliche Haftungspflichten von unserer Seite entfallen,
wenn im mittel- oder unmittelbaren Zusammenhang Alkohol, Drogen oder andere
Rauschmittel mit eingetretenen oder entstandenen Schädigungen von Teilnehmern,
dritten Personen sowie betroffenen Sachwerten stehen. Es erfolgt keinerlei
Haftung für beschädigte, verlorene, verschmutzte oder unbrauchbar gewordene
Ausrüstungs- und Bekleidungsstücke
sowie vom Teilnehmer während der Veranstaltung benutzten Gegenstände (Video,
Telefone, Foto...). Ausnahme davon bildet eine ausdrücklich vom
Veranstaltungsleiter/Guide verlangte Benutzung - z.B. bei Maßnahmen der
Gefahrenvermeidung oder Hilfeleistung. Dem Teilnehmer obliegt die entsprechende
sichere Verwahrung oder Aufbewahrung.
Wir übernehmen keinerlei Haftung für von Veranstaltungsleitern/Guides in
Verwahrung genommene Gegenstände oder Wertsachen.
Ausdrücklich wird hingewiesen, dass bei Kursen ein Eintritt des geschilderten
Sachverhaltes möglich sein kann und der Teilnehmer sich entsprechend darauf
einzustellen hat: Verliert ein Teilnehmer bei einer geführten (vom
Veranstaltungsleiter/Guide abgesicherten) Veranstaltung den Kontakt zur Gruppe,
hat er abzuwarten, bis er vom Veranstaltungsleiter/Guide wieder zur Gruppe
geführt wird. Fällt der Veranstaltungsleiter/Guide durch einen nicht
vorhergesehenen Umstand zur Absicherung der Aktion aus, so hat die Gruppe auf
Eintreffen eines Vertreters zu warten. Erfolgt durch den/ die Teilnehmer eine
eigenständige Weiterfahrt oder Durchführung der Aktion, so erfolgt dies auf
eigenes Risiko. Generell ist vom Betreuer- und Aufsichtspersonal konsequent die
allgemeine Obhut- und Aufsichtspflicht für die mitreisenden Teilnehmer (Kinder,
Jugendliche) zu erbringen. Erfolgen Anzeigen oder Forderungen Dritter Personen
oder Behörden an uns, deren Verursachung Teilnehmern obliegt (vor allem bei
Vermietungen von Ausrüstungsmaterial, Naturschutz- und Umweltdelikten), so
werden diese Forderungen durch uns an den Verursacher weitergeleitet und
ebenfalls zur Anzeige gebracht. Wir behalten uns vor, in diesem Fall
gespeicherte Daten (Adressdaten) weiterzugeben.
Fremdleistungen:
Der Veranstalter haftet nicht für im Vertrag als "Fremdleistung" angegebener
Leistungen, Preise und Termine. Dies gilt auch für fehlende oder falsche
Informationen, Beschreibungen oder Vertragsinhalte durch Dritte.
19. Gewährleistungsausschluss in Bezug auf die Nutzung unserer Internetseite
Für die Nutzung unserer Internetseite tragen wir keine Verantwortung, sie
erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Dies betrifft z.B. das Herunterladen (auch
Transaktionen) von Inhalten und damit evtl. in Zusammenhang stehende Schäden
oder Beeinträchtigungen an Ihren Computersystem oder sonstigen technischen
Geräten. Dies betrifft auch den Verlust von Daten.
20. Vertraulichkeit und Datenschutz
Wir verpflichten uns gegenseitig, alle wesentlichen und nicht allgemein
bekannten Angelegenheiten des anderen mit der im Geschäftsleben üblichen
Vertraulichkeit zu behandeln. Die von Ihnen übermittelten Daten speichern wir in
unserer EDV-Anlage und sichern sie vor unbefugten Zugriff Dritter. Sollten
Dritte trotz dieser Sicherung Zugriff erhalten, haften wir nicht für etwa
auftretende Schäden. Ihre Daten verwenden wir ausschließlich für unseren
Geschäftskontakt mit Ihnen, im Rahmen dessen wir Sie gerne auch über weitere
Veranstaltung aus unserem Hause informieren. Sollten Sie dies nicht wünschen,
genügt uns ein kurzer Hinweis, nachdem wir Sie aus unserer Datenbank streichen
werden.
21. Urheberrecht an Aufzeichnungen
Alle Rechte an gemachten Fotos bzw. Ton-, Film- und Videoaufnahmen sind uns
vorbehalten. Wir sind berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon zu
fotografieren bzw. aufzuzeichnen und diese Fotos/Aufzeichnungen zu Zwecken der
Eigenwerbung zu verwerten. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private
Zwecke zulässig. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von
Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit unserem Einverständnis zulässig.
22. Ihr Firmenname/Firmenlogo für unsere Referenzliste (Nutzungsrecht)
Wenn Sie als Unternehmer eine unserer Veranstaltungen gebucht haben, können wir
nach Veranstaltungsende für unsere Werbezwecke auf einer auch auf unserer
Website verfügbaren Referenzliste Ihr Firmenlogo kostenfrei verwenden. Sie
können diesem hiermit übertragenen Nutzungsrecht jederzeit widersprechen.
23. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Als Gerichtsstand vereinbaren wir Arnsberg. Es gilt deutsches Recht.
24. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr
gilt anstellte jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung
entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die
Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart
hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt
für Lücken.
Stand05/2010
